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Neißtalweg 5
02788 Hirschfelde


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035843 25438
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Erleben Sie das romantische Neißetal!


Schlauchboottour

Schlauchbootverleih


Wir stechen ab Mitte Mai 2024 wieder in "See"


Neißtal
Der Flusslauf dieser Tour führt Sie auf einem seiner schönsten und abwechslungsreichsten Teilstücke. Bei unserem Firmenstammsitz in Rosenthal beginnt die Entdeckungsreise inmitten Natur und Geschichte. Seien Sie dabei aktiv oder lassen Sie sich ganz entspannt treiben bei einer Flussfahrt im Schlauchboot.

Am Ankunftsort lädt das aus dem 13. Jahrhundert stammende Kloster St. Marienthal zu einem Besuch. Ihre Fahrräder können Sie ruhig mitbringen! Wir übernehmen den Transport zum Zielpunkt, während Sie auf dem Fluss in Ruhe das Neißetal genießen. Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch gern mit unserem hauseigenen Fahrradverleih.

Die etwa zweieinhalb Stunden dauernde Tour können Sie mit der Bewirtung in unserer Fleischerei ausklingen lassen. Unser Tipp: Buchen Sie doch den Grillabend* direkt am Flussufer gleich mit.

Wichtig:
Aufgrund behördlicher Auflagen (Mindest-/Höchstpegel) ist der Bootsbetrieb nicht immer möglich und muss ggf. auch kurzfristig eingestellt werden. Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Anreise unter 035843 25438 über die aktuelle Situation.

* ab 20 Vollzahlern möglich


Preise für die Schlauchboottour

Keine Kartenzahlung möglich!

  • ab 2 Personen20,00 €
    ab 5 Personen17,00 €
    ab 20 Personen15,00 €
  • ab 2 Personen10,00 €
    ab 5 Personen10,00 €
    ab 20 Personen8,00 €
  • + 5,00 €
    Wir transportieren Ihr Fahrrad zum Tourziel nach Marienthal.
  • + 10,00 €
    Mit dem Paddelboot in Marienthal ankommen, können Sie mit unseren Leihfahrrädern auf dem Oder-Neiße-Radweg wieder zurück zum Ausgangspunkt nach Rosenthal radeln.
  • 69,90 €/p.P.
    Paddeltour + Grillbüfett inkl. Getränke*
    * außer Cocktails & Spirituosen

Senden Sie uns eine Nachricht:

Der Mieter verpflichtet sich, alle Teilnehmer der Gruppe mit den nachfolgenden Bedingungen vertraut zu machen und deren Einhaltung zu überwachen.
  1. Der Vermieter stellt gebrauchstüchtige Ausrüstungsgegenstände zur Verfügung. Der Mieter hat diese Gegenstände vor Fahrtantritt geprüft und für vertragsgemäß befunden. Die Haftung der Vermieters für Schäden, die der Mieter und die Mitglieder seiner Gruppe aufgrund von Mängeln der Ausrüstung erleiden, wird - soweit gesetzlich zulässig - auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  2. Allen Mitgliedern der Gruppe wird empfohlen, Schwimmwesten zu tragen. Dies gilt besonders für Kinder, Nichtschwimmer, ungeübte Schwimmer, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen. Schwimmwesten sind dem Mieter und der Gruppe in ausreichender Zahl angeboten worden.
  3. Der Mieter erklärt, dass er selbst und alle Mitglieder der Gruppe gesundheitlich in der Lage sind, die Schlauchboot-Tour durchzuführen, ohne sich und / oder andere in Gefahr zu bringen. Minderjährige Gruppenmitglieder sind in Begleitung aufsichtspflichtiger und - berechtigter Erwachsener. Der Mieter verpflichtet sich, auf Kinder, insbesondere Kleinkinder, und auf Menschen mit körperlichen und / oder geistigen Behinderungen besonders zu achten und für deren Sicherheit zu sorgen. Allen Teilnehmern ist klar, dass der Genuss alkoholischer Getränke auf eigenes Risiko erfolgt.
  4. Zur Hauptbrutzeit von Anfang April bis Ende Juli ist der Ausstieg grundsätzlich (außer im Notfall) untersagt.
  5. Dem Mieter und der Gruppe sind die allgemeinen Gefahren der Bootstour und die Besonderheiten auf der geplanten Strecke ausführlich erläutert und Verhaltensmaßregeln für alle Fälle mitgeteilt worden.
  6. Dem Mieter wie der Gruppe ist klar, dass es sich bei der geplanten Bootstour um ein Abenteuer in freier Natur handelt. Das bedeutet zum Einen entsprechende Vorsicht jedes Teilnehmers, insbesondere beim Ein- und Aussteigen, beim Manövrieren mit den Booten, beim Unterfahren von Hindernissen und dergleichen mehr. Für Schäden während der Fahrt haftet der Vermieter nicht.
  7. Zum Anderen bedeutet das die Verpflichtung zu entsprechendem Verhalten. Die Teilnehmer verpflichten sich, keinen Müll zu hinterlassen, Tiere nicht durch Lärm und / oder nahes Heranfahren zu erschrecken und zu vertreiben, Schilfzonen und Flachwasserbereiche nicht zu befahren und die Boote nur auf dem vorher vereinbarten Flussbereich zu nutzen. Die Mitglieder der Gruppe sind, jeder einzeln, verantwortlich für die Folgen von Zuwiderhandlungen gegen diese Regeln.
  8. An Bord und in der Nähe der Boote herrscht absolutes Rauchverbot. Für Schäden, die durch eine Missachtung dieses Verbotes entstehen, haften der Mieter und der Rauchende als Gesamtschuldner.
  9. Der Mieter haftet dem Vermieter für die vollständige und unbeschädigte Rückgabe der vermieteten Ausrüstungsgegenstände nach den Maßstäben des Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches.

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